AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma easyparkenkoeln.de 


 I. Geltung und Vertragsabschlüsse
1. Geltung der Bedingungen Für alle Angebote und Leistungen der Firma easyparkenkoeln gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt easyparkenkoeln nicht an, es sei denn, easyparkenkoeln.de hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn easyparkenkoeln.de in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote der Firma easyparkenkoeln.de sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn easyparkenkoeln.de die Buchung de s Kunden zum Vertragsabschluss (Buchungsanfrage) bestätigt.

2.2 Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen easyparkenkoeln.de und dem Kunden ist, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

2.3 Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der Firma easyparkenkoeln sind soweit sie keine gesetzliche Vertretungsmacht z.B. aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen haben - nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.

II. Mietvertrag und Shuttle-Service

1. Mietvertrag

1.1 easyparkenkoeln.de bietet Fluggästen des Flughafens Köln Bonn die Möglichkeit, ihr Fahrzeug in dem von easyparkenkoeln betriebenen Parkhaus oder Parkplatz (Friedensstr.114 51145 Köln-Waldstr.122 51147 Köln-Lütticherstr.119 51149 Köln) gegen Entgelt abzustellen und den von easyparkenkoeln.de eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen Köln Bonn und zurück kostenfrei zu nutzen.

1.2 Mit der Annahme einer Stellplatz-Buchungsanfrage durch easyparkenkoeln.de kommt zwischen dem Kunden und easyparkenkoeln ein Mietverhältnis zustande.

1.3 easyparkenkoeln.de ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz es sein denn es handelt sich um eine Dauer miete so wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen. Der Fa. easyparkenkoeln.de ist es gestattet das Fahrzeug auf das nahe gelegene zweite Gelände zu überführen und zu Parken.

1.4 easyparkenkoeln.de steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). easyparkenkoeln.de kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von easyparkenkoeln.de bleiben hiervon unberührt.

2. Verhalten auf dem Betriebsgelände

2.1 Auf dem Betriebsgelände der Firma easyparkenkoeln.de gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der Firma easyparkenkoeln.de, der Mitarbeiter der Firma easyparkenkoeln.de und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritt er vermieden werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen ab gestellt werden. Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Soweit dem Kunden der Firma easyparkenkoeln.de ein bestimmt er Einstellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen.

2.2 Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände der ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma easyparkenkoeln.de, Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Treibstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Unterlässt er dies, ist easyparkenkoeln.de berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.

2.3 Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Firma easyparkenkoeln.de zu anderen Zwecken als der Fahrzeug Einstellung und Abholung, des Be- und Entladen sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. easyparkenkoeln.de ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände von easyparkenkoeln.de im Falle drohender Gefahr zu verweigern, und Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.

2.4 Das Rauchen auf dem Betriebsgelände von easyparkenkoeln.de ist untersagt. Das Rauchen wird nur auf markierten Flächen gestattet.

3. Shuttle-Service

3.1 Zusammen mit der Miete eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände der Firma easyparkenkoeln.de stellt easyparkenkoeln.de für maximal sieben Personen pro Fahrzeug ohne Aufpreis einen Shuttle-Service vom Betriebsgelände der Firma easyparkenkoeln.de zum Flughafen Köln Bonn und zurück zur Verfügung.

3.2 Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird bis zu Menge und Gewicht, die entsprechend der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften von diesen für die kostenlose Beförderung festgesetzt sind, kosten los befördert. easyparkenkoeln.de ist zur Beförderung von Übergepäck nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet. Das Sondergepäck muss bei der Buchung angemeldet werden .

3.3 In der Regel erfolgt der Shuttle-Service individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden.

3.4 Die Beförderung zum Flughafen Köln Bonn erfolgt in der Regel bis unmittelbar vor die Halle des Terminals, in dem sic h der Check-in-Schalter für den Flug des Kunden befindet.

3.5 Die Ankunftszeit an unserem Parkhaus und Landezeit am Flughafen Köln Bonn sind von dem Kunden in der Reservierungsanfrage anzugeben. easyparkenkoeln.de haftet nach Maßgabe der Regelungen in nachfolgender Ziffer VII. nur für eine verspätete Ankunft am Flughafen Düsseldorf , wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde mindestens 30 Minuten vor der von d er jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-In- Zeit bei easyparkenkoeln.de den Shuttle-Service antritt und aufgrund eines Verschuldens der Firma easyparkenkoeln.de seinen Flug nicht mehr erreicht. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für Verkehrsbedingte, nicht von easyparkenkoeln.de verschuldete Verzögerungen ist ausgeschlossen.

3.6 Der Rücktransport vom Flughafen Köln Bonn zum Betriebsgelände der Firma easyparkenkoeln.de erfolgt in der Regel zeitnah. Der Kunde hat easyparkenkoeln.de nach seiner Landung und Abholung des Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen. easyparkenkoeln.de wird daraufhin umgehend ein Fahrzeug zur Abholung schicken.

3.7 Bei alkoholisierten oder randalierenden Personen ist easyparkenkoeln.de berechtigt, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung eine Beförderung zu verweigern.

3.8 Auf Wunsch stellt easyparkenkoeln.de Kindersitze zur Verfügung, wenn der Kunde dies sowie die Anzahl bei der Buchungsanfrage angibt und easyparkenkoeln.de entsprechende Reservierung mit der Buchungsannahme bestätigt.

II. Kfz-Dienstleistungen

1. easyparkenkoeln.de ermöglicht Kunden, die einen Stellplatz auf dem Betriebsgelände der Firma easyparkenkoeln.de mieten, gegen Entgelt die Inanspruchnahme von Kfz- Dienstleistungen wie Fahrzeugaufbereitung, Scheibenreparaturservice sowie einstweilige Dienstleistungen für die abgestellten Fahrzeuge.

2. Die von dem Kunden gebuchten Kfz-Dienstleistungen werden während der Abstellzeit des Kundenfahrzeugs durchgeführt. Der Kunde hat daher d en Fahrzeugschlüssel rechtzeitig auszuhändigen.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an easyparkenkoeln.de zu zahlen.

2. Von easyparkenkoeln.de angegebene Preise verstehen sich als Bruttopreise.

3. Für die von easyparkenkoeln.de angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die easyparkenkoeln.de angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.

4. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen.

5. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von easyparkenkoeln.de nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an easyparkenkoeln.de verpflichtet.

6. Gegen die Ansprüche von easyparkenkoeln.de kann der Kunde nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von easyparkenkoeln.de anerkannt.

7. Bei Velängerungen , Verspätungen werden pro tag 10€ berechnet und Buchungen unter 24 std. werden 10€ Berechnet .

V. Rücktritt

1. Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt.

2. Der Kunde kann jederzeit vor 24 Stunden der Fahrzeugübergabe online, telefonisch oder schriftlich zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an easyparkenkoeln.de eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass easyparkenkoeln.de kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.

3. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

VI. Haftung

1.0 Während der Dauer des Parkvertrages haftet Easyparkenkoeln.de für Schäden, die nachweislich durch Pflichtverletzungen von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten verursacht wurden. Easyparkenkoeln.de haftet demnach nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, andere Kunden oder sonstige Dritte zu verantworten und insbesondere infolge Diebstahls oder durch Beschädigungen des Fahrzeugs entstanden sind; ebenso werden Schäden durch Tiere, durch den Wind umhergewehrte Gegenstände oder Verunreinigungen durch Bäume, Pflanzen, Tiere, Staub etc. ausdrücklich ausgeschlossen. Easyparkenkoeln.de haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Easyparkenkoeln.de nur, wenn ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunden vertraut und vertrauen darf. Verstößt Easyparkenkoeln.de mit einfacher Fahrlässigkeit gegen eine wesentliche Vertragspflicht, hat der Kunden sich an dem Schaden mit einem Anteil von 25 % zu beteiligen, höchstens jedoch mit einem Betrag von EUR 300,00 (Selbstbeteiligung). Der Schadensersatz ist zudem auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

1.1 easyparkenkoeln.de haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von easyparkenkoeln.de sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Firma easyparkenkoeln.de beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von easyparkenkoeln.de bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

2. Sollte ein Fahrzeug wegen technischem Defekt nicht anspringen, ist es Sache des Kunden, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet Die Firma easyparkenkoeln Yasin Bozdag nicht für anfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten. Wie (Taxi, Mietwagen, Hotel). Für technische oder mechanische Defekte (z.B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen. Eine anfällige Reparatur ist Sache des Kunden. Fahrzeuge, die wegen leeren oder schwachen Batterien nicht mehr anspringen, werden von uns überbrückt, ohne Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit. Ein nachträglicher Batteriewechsel ist ausgeschlossen und wird abgelehnt. Der Mieter ist verpflichtet, sein Fahrzeug in Augenschein zu nehmen und einen Schaden an seinem Fahrzeug unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls bei Rückgabe seines Fahrzeuges anzuzeigen. Ansonsten übernimmt die Firma easyparkenkoeln keine Haftung für Schäden die im Nachhinein deklariert werden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch andere Personen zu verantworten sind. Dies gilt auch bei Diebstahl und Schäden durch Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe von 2,20 Meter.

3. easyparkenkoeln.de haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern easyparkenkoeln.de schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von easyparkenkoeln.de auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.

5. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt , ist die Haftung von easyparkenkoeln.de ausgeschlossen.

6. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von easyparkenkoeln.de verbrachte Fahrzeug verursacht werden.

7. Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an easyparkenkoeln.de ab, soweit easyparkenkoeln.de ein Schaden entstanden ist.

VII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von easyparkenkoeln.de in Köln, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.

3. Gerichtsstand ist Köln.